Gesetze zum Tierschutz
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es mehr als 500 Paragraphen und Vorschriften, die Tiere betreffen.
1990 wurde das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht" verabschiedet. Nach vielen Kämpfen und Diskussionen war es gelungen, wesentliche Änderungen zum Schutz der Tiere in das Gesetz einzubringen.
§90a BGB hält fest:
"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Tiere als Mitgeschöpfe darf nunmehr auch der Eigentümer nicht mehr wie bisher mit seinem Haustier nach freiem Belieben verfahren.
§90b BGB schreibt ihm jetzt vor: "Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten."
Teuer kann es für jeden werden, der für die Verletzung eines Tieres verantwortlich ist. Er muss nun für all jene tatsächlich aufgewendeten Tierarztkosten aufkommen, die notwendig waren, um die Gesundheit des verletzten Tieres wiederherzustellen.
§251 Abs. 2 BGB stellt fest:
"Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen."